Verkehrsschilder für Reiter

Übersicht zu Verkehrs- und Hinweisschildern

Als Reiter ist man ganz normaler Teilnehmer des Straßenverkehrs. Demzufolge gilt auch die Straßenverkehrsordnung (StvO) mit den entsprechenden Verbots- und Hinweisschildern. Im Folgenden haben wir eine Übersicht der wichtigsten Verkehrsschilder für Reiter und deren Bedeutung zusammengestellt.

Verbot für Reiter

Das Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit rotem Rand und einem Reiter auf einem Pferd in der Mitte.

Das Schild zeigt ein Verbot für Reiter an. D.h. hier darf man mit Pferden nicht hineinreiten. Alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen hier entlangfahren. Auf der so markierten Straße oder Weg herrscht ein Reitverbot / Rittverbot. Jedoch dürfen Pferde hier geführt werden. Das Zeichen gilt nicht für Kutschen.

Alle Vorschriftzeichen mit roter Umrandung bedeuten generell ein Verbot.

Reitweg

Das Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einem Reiter auf einem Pferd in der Mitte.

Das Schild zeigt an, dass hier ein Sonderweg für Reiter gilt. Dieser Reitweg darf nur von Pferden mit Reitern benutzt werden. Reiter müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Reitweg verboten.

Verbot für Fahrzeuge aller Art

Das Verkehrszeichen ist ein rundes, weißes Schild mit roter Umrandung

Das Schild bedeutet ein Verbot für alle Fahrzeuge! Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden. Das Schild wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Einfahrt verboten“ oder „Durchfahrt untersagt“ genannt.

Das Schild gilt nicht für Reiter und das Führen von Pferden.

Radweg

Das Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad Symbol.

Das Schild zeigt einen benutzungspflichtiger Radweg oder Sonderweg für Radfahrer an. Radfahrer müssen diesen Weg nehmen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger dürfen diesen Weg nicht benutzen. Das gilt insbesondere auch für Reiter, Gespanne und das Führen von Pferden.

Gehweg

Das Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einem Erwachsenen, der mit einem Kind an der Hand läuft.

Das Schild zeigt an, dass der Weg nur als Gehweg von Fußgängern genutzt werden darf. Es handelt sich hier um einen Sonderweg für Fußgänger. Alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Weg nicht benutzen. Das gilt insbesondere auch für Reiter, Gespanne und das Führen von Pferden.

Gemeinsamer Rad- und Gehweg

Das Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit zwei Teilen. Oben zeigt es einen Fußgänger, unten sieht man ein Fahrrad.

Das Schild zeigt an, dass diesen Weg Radfahrer und Fußgänger gemeinsam nutzen sollen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Weg nicht benutzen. Das gilt insbesondere auch für Reiter, Gespanne und das Führen von Pferden.