Steuerliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Pferden
Steuerliche Absetzbarkeit
Normalerweise können die Kosten, sei es für den Kauf oder die Haltung, eines Pferdes nicht als Ausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Selbst im Falle einer Reitlehrerin konnten die Kosten für das eigene Pferd nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, obwohl das Pferd neben dem Turniereinsatz für die eigene berufliche Weiterbildung benötigt wurde (FG Rheinland-Pfalz, 26.5.2000, 4 K 2328/97).
Umsatzsteuer
Wenn Sie selbst ein Pferd verkaufen oder es über eine Versteigerung eines Verbandes oder einen privaten Anbieter verkaufen lassen, so müssen Sie regelmäßig prüfen, ob Sie hierbei Mehrwertsteuer ausweisen müssen.
Einkommenssteuer
Bei der Einstufung durch das Finanzamt wird der Pferdebetrieb (Züchter, Reitstallbesitzer, Pensionstierhalter, Gestüt) entweder als Unternehmer eingestuft oder das Geschäft mit den Pferden wird als Liebhaberei bewertet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Folgen.