Schmerzensgeld

Hohes Verletzungsrisiko bei Reitunfällen

Reitunfälle führen leider regelmäßig zu erheblichen Verletzungen. Aufgrund der Sturzhöhe und der hohen Geschwindigkeiten beim Reiten wird der Reiter beim Aufschlagen auf den Boden oder beim Schleudern gegen Gegenstände meist mit großer Wucht am Körper verletzt. Auch beim täglichen Umgang mit dem Pferd, beim Verladen, auf Turnieren oder beim Ausritt im Gelände kann es sehr leicht zu Verletzungen kommen.

Nicht selten kommt es dabei zu erheblichen Schäden an Sachen oder sogar zu massiven Verletzungen von Personen und entsprechend anschließend zu hohen Behandlungskosten. Dann stellt sich regelmäßig die Frage:

Wer trägt die Kosten, wenn ein Pferd einen Schaden verursacht hat?

  • Grundsatz 1: Die Kosten trägt, wer den Schaden verursacht hat.
  • Grundsatz 2: Pferdehalter haften für die Schäden, welche durch ihr Pferd entstanden sind. Insbesondere haften Sie als Tierhalter für die sogenannte spezifische Tiergefahr. Das meint im Speziellen die grundsätzlich vorhandene Gefahr, dass das Pferd als Fluchttier ein nicht kontrollierbares Verhalten zeigt und dadurch einen Schaden verursacht.

Schmerzensgeld als Form des Schadenersatzes

Eine Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld. Ein Schmerzensgeld hat dabei verschiedene Funktionen:

  1. Entschädigung für erlittene körperliche Schäden und Schmerzen
  2. Ausgleichsfunktion
  3. Genugtuungsfunktion

Das Schmerzensgeld dient dem Geschädigten also als Entschädigung für Körperschäden und Schmerzen, die durch den Unfall und die evtl. anschließende Behandlung entstanden sind. Außerdem sollen alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden.

Im Folgenden haben wir eine Sammlung verschiedener Urteile zu Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Reitunfällen zusammengestellt.

Urteilsübersicht zum Schmerzensgeld bei Reitunfällen

3.000 Euro Schmerzensgeld bei Riss des Trommelfells

Im vorliegenden Fall erlitt ein Mädchen durch einen Schlag mit dem Pferdehals gegen die rechte Kopfseite eine Verletzung. Dabei riss das Trommelfell des Mädchens und ihr musste ein Plastikimplantat eingesetzt werden. Das Hörvermögen blieb jedoch weiterhin beeinträchtig und die Selbstreinigung des Ohres funktionierte nicht mehr. Insgesamt verbrachte sie 19 Tage im Krankenhaus. (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1435)

3.750 Euro Schmerzensgeld nach Pferdetritt

Eine Frau wurde von einem Pferd getreten und verletzt. Sie erlitt einen Rippenbruch sowie Verletzungen an Niere und Milz. Die verletzte Frau musste 3 Wochen im Krankenhaus stationär behandelt werden. Nach der Behandlung verblieb eine ca. 30cm lange, nur schlecht verheilte Narbe am Bauch. (LG Berlin Urteil vom 01.04.1993, 20 O 426/92, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 1002)

5.000 Euro Schmerzensgeld nach Tritt ins Gesicht

Ein Pony trat einem 10-jährigen Mädchen ins Gesicht. Das Mädchen erlitt u.a. eine ca. 4cm lange Unterlippenreißwunde und verlor mehrere Zähne, darunter auch Schneidezähne. Das Mädchen wurde zunächst ambulant erstversorgt. Es folgte eine Operation sowie 9 Nachuntersuchungen. Das Mädchen musste schließlich mit einem herausnehmbaren Zahnersatz leben. (LG Aachen Urteil vom 06.03.1990, 10 O 654/89, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 1136)

5.000 Euro Schmerzensgeld nach teilweise abgerissenem Zeigefinger

Beim Anbinden eines Pferdes riss dieses unvermittelt den Kopf hoch. Dabei wurde der linke Zeigefinger einer jungen Frau in einen Metallring gezogen. Durch die ruckartige Bewegung wurde der Zeigefinger in Höhe des Mittelgliedes ausgerissen. Nachdem erfolglos versucht wurde, das abgerissene Zeigefinderglieder wieder anzufügen, musste das Zeigefingerglied amputiert werden. Die Frau musste 15 Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Anschließend waren zweieinhalb Wochen ambulante Behandlung sowie 30 Behandlungen in der Ergotherapie notwendig. (LG Gera Urteil vom 13.12.2005, 6 O 762/05, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 1156)

5.000 Euro Schmerzensgeld nach gesprengtem Schultergelenk

Ein Mann wurde durch ein ausschlagendes Pferd an der Schulter verletzt, so dass das Schultergelenk gesprengt wurde. Er musste operiert werden und für 11 Tage ins Krankenhaus. Danach war der Mann für 3 Monate arbeitsunfähig. Auch danach blieb die Beweglichkeit seines Armes sowie der Schulter eingeschränkt. Im Rahmen des Urteils wurde bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe ein Mitverschulden des Mannes zu einem Drittel berücksichtigt.

7.500 Euro Schmerzensgeld nach Unfall beim Dressurreiten

Beim Dressurreiten erlitt eine junge Frau einen Unfall, wodurch sie am linken Sprunggelenk verletzt wurde und operativ versorgt werden musste. Nach der Behandlung blieb jedoch eine posttraumatische Gelenkarthrose bestehen mit einem Grad der Behinderung von 20%. Auch 2 Jahre später war noch immer eine deutliche Schwellung des Sprunggelenks vorhanden und die Frau litt unter Belastungsschmerzen im gesamten Sprunggelenk. Dadurch konnte sie verschiedene Ausdauersportarten nur noch sehr eingeschränkt ausüben. (OLG Hamm Urteil vom 20.09.2000, 13 U 78/98)

7.500 Euro Schmerzensgeld nach Tritt ins Gesicht

Durch den Tritt eines Pferdes ins Gesicht einer Frau wurde diese erheblich verletzt und verlor fast alle Zähne. Sie musste fortan dauerhaft eine Ober- und Unterkieferprothese tragen. Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes hatte in diesem Fall die lange prothetische Behandlung einerseits, aber andererseits auch ein Mittverschulden der Frau in Höhe von 25%. (OLG München NJW-RR 1991, 478)

7.500 Euro Schmerzensgeld nach Tritt in den Bauch

Tritte eines Ponys verletzten ein 6-jähriges Kind. Es erlitt Verletzungen im Bauchbereich, u.a. an Milz und Niere, sowie einen Harnleiterabriss. Das Kind musste zweimal operiert werden. Die Verletzungen an der Milz waren so stark, dass diese nicht gerettet werden konnte. Im Ergebnis ist das Kind fortan einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. (OLG Düsseldorf Urteil vom 18.07.1997, 22 U 6/97)

10.000 Euro Schmerzensgeld nach mehrfachem Kieferbruch

Ein Mann wurde von einem Pferd getreten und erlitt einen dreifachen Kieferbruch, einen Teilabriss eines Ohres sowie eine Gehirnerschütterung. Die Verletzung am Kiefer führte zu einer erheblichen Beeinträchtigung beim Essen und Sprechen. Der Mann musste 4 Tage ins Krankenhaus und war danach 3 Monate krankgeschrieben. 8 Monate nach der ersten Behandlung war erneut ein 4-tägiger Krankenhausaufenthalt für eine Operation notwendig.

Bei der Ermittlung des Schmerzensgeldes wirkte sich das Verhalten des Tierhalters erhöhend aus. Dieser kümmerte sich nach dem Unfall nicht um den Mann, sondern entfernte sich vom Unfallort. (LG Kiel Urteil vom 16.03.2001, 9 O 275/00, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 1602)

15.000 Euro Schmerzensgeld nach Schädelbruch

Der Huftritt eines Pferdes verletzte ein junges Mädchen am Kopf. Es erlitt einen Schädelbruch, ein Schädeltrauma sowie Verletzungen am Ohr. Das Mädchen wurde operiert und musste für 2 Wochen ins Krankenhaus. Dabei war es 9 Tage auf der Intensivstation untergebracht. Anfangs musste das Mädchen künstlich beatmet werden und schwebte in Lebensgefahr. Als dauerhaften Schaden blieben Sehstörungen, Kopfschmerzen und Hörstörungen sowie ein Narbe am Ohr. Bei der Ermittlung des Schmerzensgeldes wurde ein Mittverschulden von 25% berücksichtigt. (LG Leipzig Urteil vom 16.02.1998, 3 O 5622/96, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 1962)

20.000 Euro Schmerzensgeld nach Schädelfraktur

Ein Junge fuhr mit seinem Fahrrad an einem Pferd vorbei, als dieses mit dem Hinterhuf ausschlug. Dabei wurde der Junge an der Stirn getroffen und erlitt eine Schädelfraktur, einen Bruch beider Augenhöhlen sowie Hirnquetschungen. Während des 17-tägigen Krankenhausaufenthaltes implantierte man ihm Titanklappen. Fortan waren sein Geruchs- und Geschmackssinn gemindert. (LG Bückeburg Urteil vom 22.01.1999, 3 O 163/97, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 2060)

30.000 Euro Schmerzensgeld nach Schenkelhalsfraktur

Ein Mädchen stürzte beim Longieren und erlitt dabei eine Schenkelhalsfraktur, die nicht richtig verheilte. Ein Jahr später begann eine Hüftgelenksnekrose, wodurch der Oberschenkelkopf gänzlich abstarb. Das Mädchen musste fortan mit einer Beinverkürzung von ca. 3m sowie Schmerzen beim Sitzen und Stehen leben. Ihre Erwerbstätigkeit war um 40% gemindert. (OLG Karlsruhe Urteil vom 20.09.1990, 4 U 50/89, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 2408)

35.000 Euro Schmerzensgeld nach Oberschenkelhalsbruch

Eine Frau fütterte eine Stute, als diese durch ein daneben stehendes Pony erschreckt wurde und scheute. Dabei keilte die Stute mit den Hinterhufen aus und verletzte die Frau. Diese erlitt einen Oberschenkelhalsbruch mit nachfolgender Hüftkopfnekrose. Sie musste stationär im Krankenhaus behandelt und zweimal operiert werden. Fortan litt sie dauerhaft unter Bewegungseinschränkungen. (LG Oldenburg Urteil vom 21.06.2004, 17 O 410/03, ADAC Schmerzensgeldtabelle Rn. 2468)

127.000 Euro und 200 Euro Rente als Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung

Ein junger Auszubildender war nachts mit seinem Motorrad unterwegs und stieß dabei mit einem frei umherlaufenden Pferd zusammen. Dabei erlitt er eine Querschnittslähmung des Unterkörpers. Er war 5 Monate zur Behandlung im Krankenhaus und konnte sich fortan nur noch im Rollstull fortbewegen. Zudem war er auf die Hilfe Dritter bei der Bewältigung täglicher Aufgaben angewiesen.

Die Haftpflichtversicherung des Tierhalters zahlte zunächst viereinhalb Jahre nicht, obwohl klar war, dass eine Gefährdungshaftung vorliegt. Das Schmerzensgeld wurde deshalb um 15.000 Euro erhöht. (OLG Köln DAR 2001, 12)

175.000 Euro Schmerzensgeld nach Verlust des Augenlichtes

Eine Frau erlitt einen Huftritt ins Gesicht und verlor dabei auf beiden Augen das Augenlicht. Ihr wurde eine Mitschuld in Höhe von einem Drittel angerechnet. (OLG Köln Urteil vom 26.05.1998, 22 U 254/97)

Kein Schmerzensgeld bei Überquerung einer Weide mit Hund

Eine Frau betrat mit Ihrem Hund eine eingezäunte Weide, auf dem ein Pferd graste. Beim Überqueren wurde sie von dem Pferd verletzt. Das Gericht argumentierte, dass durch den Hund die typische Tiergefahr gesteigert wurde, wofür der Pferdehalter keine Haftung zu tragen habe. (LG Itzehoe Urteil vom 15.02.1996, 4 S 117/95).

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt?

Das Gericht bestimmt die Höhe des Schadenersatzes und damit auch die Höhe des Schmerzensgeldanspruches. Regelmäßig werden dabei folgende Einflussfaktoren auf die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Reitunfall geprüft:

  1. Wer war zum Zeitpunkt des Reitunfalles für die Beaufsichtigung des Pferdes verantwortlich (sogenannter Tieraufseher)? Dies kann zum Beispiel der Pferdehalter, die Reitbeteiligung oder der Stallbetreiber sein.
  2. Hat der Tieraufseher seine Sorgfaltspflicht verletzt?
  3. Wäre es auch zu dem Pferdeunfall gekommen, wenn der Tieraufseher seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre?
  4. Existiert ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss zwischen dem Geschädigten und dem Pferdehalter?
  5. Trägt der Geschädigte ein Mitverschulden an dem Reitunfall?