Der Pferdetransportvertrag

Was ist beim Pferdetransport zu beachten?

Ein Pferdetransport birgt immer ein gewisses Risiko. Stellen Sie daher vor der Durchführung des Transportes unbedingt sicher:

  • Ist das Pferd körperlich und psychisch für den Transport bereit?
  • Sind das höchst zulässige Gesamtgewicht des Transportfahrzeuges und des Anhängers nicht überschritten?
  • Verfügen Sie die für den Transport erforderlichen Dokumente?
  • Sofern Sie ein fremdes Pferd transportieren: Haftungsfreistellung für den Pferdetransport?

Für jedes Pferd, das seinen Stallbereich verlässt ist stets ein Equidenpass mitzuführen. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder.

1. Ist das Pferd für den Transport bereit?

Für viele Pferde bedeutet ein Transport erheblichen Stress. Stellen Sie deshalb vorher sicher, ob Ihr Pferd körperlich und psychisch für den Transport bereit ist. Sofern es sich um ein transportunerfahrenes Pferd handelt, erwägen Sie ein transporterfahrenes Pferd als Begleitung und zur Beruhigung mitzunehmen.

2. Zulässiges Gesamtgewicht

Ein deutsches Warmblut kann regelmäßig mit einem Gesamtgewicht von 600 bis 700kg angesetzt werden. Das kann leicht dazu führen, dass das zulässige Gesamtgewicht Ihres Zugfahrzeuges oder des Anhängers beim Transport von zwei Sportpferden überschritten werden. Dies kann neben erheblichen Risiken im Straßenverkehr (bspw. Bremse ist auf das Gewicht des Anhängers nicht ausgelegt) auch zu empfindlichen Bußgeldern führen!

3. Für den Transport erforderliche Dokumente mitführen

Nach der Richtlinie 90/426 EWG ist für jedes Pferd, das seinen eigenen Stallbereich, also die eigene Stallanlage verlässt und an einen anderen Ort verbracht wird, stets der Pferdepass mitzuführen.

4. Transportieren eines fremden Pferdes

Die wohl häufigste Transportsituation ist wohl die, dass in der Stallgemeinschaft, unter Bekannten oder Freunden ein gemeinsamer Pferdetransport organisiert wird. Man fährt gemeinsam zu einem Ausritt oder auf das Turnier, lässt dabei jedoch regelmäßig die Frage der Haftung vollkommen außer Acht. Wer haftet und für was?

a) Das fremde Pferd verursacht einen Schaden am Anhänger

Verursacht das fremde Pferd einen Schaden am Anhänger, dann haftet hierfür in der Regel der Tierhalter, also der Eigentümer des Pferdes.

b) Das fremde Pferd erleidet einen Schaden beim Transport

Anders ist die Situation, wenn das fremde Pferd einen Schaden durch den Transport erleidet. In diesem Fall haften Sie als Fahrer nur, wenn Sie auch ein Verschulden trifft (Bsp.: durch zu schnelles oder rasantes Fahren). Hier kann schnell ein erheblicher Streit entstehen.

 

5. Transportvertrag mit einem Spediteur

Möglich ist natürlich auch, den Transport durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Mit dem Spediteur schließen Sie in diesem Fall in der Regel einen Werkvertrag. Geschuldet wird nämlich ein Erfolg, nämlich ein sicherer und pünktlicher Transport des Pferdes an einen gewissen Ort. Der Gesetzgeber sieht im HGB die Möglichkeit von Haftungsbefreiungen bei dem Transport lebender Tiere vor.