Pferdetransport: Gesetzliche Bestimmungen
Welche rechtlichen Bestimmungen sind beim Pferdetransport zu beachten?
Es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die Rund um den Pferdetransport zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
- Gesetzliche Bestimmungen der Staßenverkehrsordnung
- Gesetzliche Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Gesetzliche Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung
- Gesetzliche Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung
Anhänger und Zugfahrzeug müssen sicher sein
Überprüfen Sie vor jeder Fahr die Betriebsbereitschaft sowohl des Pferdehängers als auch des Zugfahrzeugs. Gerade wenn der Anhänger länger gestanden hat, zum Beispiel nach dem Winter, sollte folgende Dinge unbedingt sehr sorgfältig kontrolliert werden:
- Haben die Reifen ein ausreichendes Profi und und genügend Reifendruck?
- Blockieren die Räder?
- Ist die Handbremse/ Abrissbremse funktionsfähig?
- Funktioniert die Beleuchtung am und im Anhänger?
- Lässt sich die Anhängerklappe sicher schließen?
- Lässt sich das Stützrad leicht drehen?
- Ist der Anhängerboden stabil?
Ein solcher gründlicher Check ist vor jeder Anhängerfahrt sinnvoll. Vorgeschrieben ist natürlich auch, dass der TÜV Pferdeanhänger regelmäßig überprüft und eine gültige TÜV-Plakette erteilt.
Überprüfen Sie außerdem unbedingt, ob die zulässige Anhängerlast nicht überschritten wird. Hier hilft ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Leergewicht und Ladung ergeben das Gesamtgewicht des Transporters. Achten Sie darauf, dass nicht nur das Gewicht des Pferdes selbst anfällt. Hinzu kommen ggf. noch noch Ausrüstung, Futter und eventuell andere Gegenstände.
Das zulässige Gewicht sollte in keinem Fall überschritten werden!
Ein deutsches Warmblut kann regelmäßig mit einem Gesamtgewicht von 600 bis 700kg angesetzt werden. Das kann leicht dazu führen, dass das zulässige Gesamtgewicht Ihres Zugfahrzeuges oder des Anhängers beim Transport von zwei Sportpferden überschritten werden. Dies kann neben erheblichen Risiken im Straßenverkehr (bspw. Bremse ist auf das Gewicht des Anhängers nicht ausgelegt) auch zu empfindlichen Bußgeldern führen!
Sicherung der Ladung
Selbstverständlich ist die zu transportierende Ladung (das Pferd) angemessen zu sichern. Dies dient zum einen dazu, die Verletzungsgefahr des Pferdes selbst zu minimieren. Gleichzeitig soll durch eine Ladungssicherung jedoch auch die Unfallgefahr reduziert werden.
Wird das Pferd in einem Hänger transportiert, sollten die Beine des Tieres gut geschützt werden. Hierzu sind Transportgamaschen empfehlenswert. Es ist darauf zu achten, dass die Gamaschen weder zu weich, noch zu kurz, aber auch nicht zu lang sind. Eine ausreichende Polsterung der Gamaschen sollte sowohl das Sprunggelenk und den Kronrand, als auch das Röhrbein schützen.
Das Pferd wird während des Transports angebunden. Hierzu wird ein stabiles Halfter mit Strick genutzt. Moderne Hänger verfügen heutzutage zudem über einen Panikhaken. Dieser sorgt dafür, dass das Pferd im Notfall schnell wieder befreit werden kann.
Ausreichende Verpflegung sorgt für Entspannung
Bringen Sie im vorderen Bereich des Hängers gern ein Heunetz an, damit das Tier während der Fahrt fressen und sich ablenken kann. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und tränken Sie, insbesondere bei längeren Fahren und hohen Temperaturen, regelmäßig. All dies sorgt dafür, dass Ihr Pferd möglichst entspannt ist. Gleichzeitig reduzieren diese Maßnahmen ebenfalls das Risiko, dass das Pferd im Hänger randaliert und sich eventuell verletzt.
Trainieren Sie das Verladen
Zu einem entspannten Transport gehört auch das Verladetraining. Das Verladen des Pferdes sollte immer erst einmal in Ruhe trainiert werden, damit sich das Tier an den Ablauf gewöhnt. Viele Pferde haben zunächst Angst oder Scheu, in den umschlossenen Raum des Anhängers einzutreten bzw. die Rampe zu betreten.
Üben Sie das Verladen regelmäßig und vor allem gewaltfrei im eigenen Stall, damit am Fahrttag selbst alles gelingt. Niemand möchte an einem wichtigen Tag, an dem es beispielsweise zu einem Turnier geht und man ohnehin schon unter Zeitdruck und Stress steht, noch lange damit Zeit verbringen müssen, das Tier an den Transporter zu gewöhnen. Mit entsprechender Vorarbeit klappt dann auch alles reibungslos, wenn es einmal etwas schneller gehen muss.
Proben Sie das Verladen zunächst mit einem oder mehreren Helfern. Langfristig sollten Sie jedoch auch in der Lage sein, Ihr Pferd allein zu verladen.
Muss ich den Pferdeanhänger einstreuen?
Ja, den Hänger für den Pferdetransport mit Einstreu zu versehen ist Pflicht. Da Pferde gem. § 2 Nr. 4a Tiergesundheitsgesetz zum Vieh zählen, kommt auch die Viehverkehrsverordnung für den Pferdetransport zur Anwendung. Gemäß § 1 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 Viehverkehrsverordnung muss verhindert werden, dass Urin oder Mist (sogenannte „tierische Abgänge“) auslaufen bzw. herausfallen und somit auf die Straße gelangen.
§ 1 Viehtransportfahrzeuge
(1) Fahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung lebenden Viehs benutzt werden (Viehtransportfahrzeuge), sowie für eine solche Beförderung benutzte Behältnisse müssen
- 1. so beschaffen sein, dass tierische Abgänge, Einstreu oder Futter während des Transportes nicht heraussickern oder herausfallen können, und
- 2. leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Was droht bei fehlender Einstreu?
Bei Verstoß gegen die Vorschrift begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein entsprechendes Bußgeld.
Welche Art von Einstreu muss ich verwenden?
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, welche Art von Einstreu verwendet werden muss. Somit ist es Ihnen überlassen, ob Sie z.B. mit Stroh oder Spänen einstreuen. Ausschlaggebend ist, dass die Einstreu in ausreichender Menge vorhanden ist und gleichzeitig die nötige Saugkraft und Rutschfestigkeit gegeben sind.
Benötige ich einen Tiertransporte-Befähigungsnachweis für den Pferdetransport?
Seit 2005 gibt es noch einen weiteren wichtigen Aspekt beim Pferdetransport. Die „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)“ schreibt vor, dass jeder Tierhalter, der ein Nutztier über mehr als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert, einen sogenannten Tiertransporte-Befähigungsnachweis zu erbringen hat. Hintergrund der Richtline ist die Verbesserung des Tierschutzes bei Transporten.
Nun gehören Pferde ebenfalls zu den Nutztieren. Daher mag sich der (private) Pferdehalter die Frage stellen, ob auch er einen solchen Befähigungsnachweis für den Pferdetransport (z.B. zum Reitturnier oder zum Tierarzt) benötigt.
Ausschlaggebend ist hier der Begriff der „wirtschaftlichen Tätigkeit“. Eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Verordnung liegt immer dann vor, wenn dies steuerlich zu einer Veranlagung führt – auch wenn es finanziell gesehen ein Verlustgeschäft sein sollte.
Daraus folgt, dass Privatpersonen in der Regel keinen Tiertransport-Befähigungsnachweis benötigen. Dies ist dann der Fall, wenn das Pferd zu reinen Hobbyzwecken gehalten wird. Zudem wird kein Befähigungsnachweis verlangt, wenn ein Pferd in oder aus einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik transportiert wird bzw. bei Transporten von Pferden unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierklinik.
Sollten Sie tatsächlich einen Befähigungsnachweis erlangen müssen, so ist die Absolvierung eines Lehrganges erforderlich. Mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung kann man dann beim zuständigen Veterinäramt den Befähigungsnachweis und die Zulassung als Transportunternehmer gemäß Typ 1 beantragen.
Erforderliche Dokumente beim Pferdetransport mitführen
Nach der Richtlinie 90/426 EWG ist für jedes Pferd, das seinen eigenen Stallbereich, also die eigene Stallanlage verlässt und an einen anderen Ort verbracht wird, stets der Pferdepass mitzuführen.