Die Ankaufsuntersuchung

Was ist eine Ankaufsuntersuchung und wie läuft sie ab?

Die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) wird in der Praxis auch gerne TÜV genannt. Sie stellt oft das wichtigste Entscheidungskriterium für den Pferdekäufer dar. Man unterscheidet hierbei zwischen der klinischen Ankaufsuntersuchung sowie weiteren Untersuchungen, zu denen Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, und Szintigrafie gehören. Gebräuchlich sind hierfür auch die Bezeichnungen „kleine Ankaufsuntersuchung“ und „große Ankaufsuntersuchung„.

Die Ankaufsuntersuchung wird durch einen Tierarzt durchgeführt. Den Umfang der AKU bestimmt grundsätzlich der Auftraggeber. Das kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein.

Verwendungszweck des Pferdes ist entscheidend

Im Rahmen der Ankaufsuntersuchung soll der Tierarzt  nicht allein die Gesundheit oder Krankheit des Pferdes beurteilen, sondern auch die körperliche Eignung für den Verwendungszweck des Pferdes zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Die Ankaufsuntersuchung ist eine Momentaufnahme

Der Tierarzt muss sämtliche Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung dokumentieren. Erstellt der Tierart einen unzutreffenden Befund, verletzt der damit seine Pflichten aus dem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung und haftet gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser kann ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Tierarzt geltend machen, sofern ihm durch den falschen Befund ein Schaden beim Kauf des Pferdes entstanden ist.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Tierarzt im Rahmen der Ankaufsuntersuchung lediglich den aktuellen Zustand des Pferdes beurteilt. Er gibt dabei nicht etwa eine Prognose über die zukünftige Entwicklung oder Auswirkung der festgestellten Befunde ab (LG Lüneburg 2006).

Umfang einer kleinen Ankaufsuntersuchung

  • Überprüfung des Allgemeinzustandes
  • Abhören von Herz und Lunge
  • Kontrolle von Haut und Fell
  • Messen von Temperatur, Atemfrequenz und Puls
  • Untersuchung des Nervensystems, der Augen, des Atmungssystems und des Kots
  • Abtasten von Beinen und Rücken
  • Beurteilung des Bewegungsapparats im Trab
  • Belastungsprobe

Umfang der großen Ankaufsuntersuchung

Die sogenannte große Ankaufsuntersuchung umfasst außerdem 10 Röntgenaufnahmen (Huf und Fessel aus jeweils zwei Blickwinkeln, Sprunggelenke der Hinterbeine). Ein Spat (Verknöcherung des Sprunggelenks), Hufrollenveränderungen oder Chips (von Knorpel überzogene Knochenteilchen) lassen sich auf diese Weise sofort erkennen.

Darüber hinaus können zusätzliche Untersuchungen sinnvoll sein:

  • Röntgenaufnahmen von Knien und Dornfortsätzen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Ultraschall-Untersuchungen
  • Samenprobe bei Hengsten
  • Blutuntersuchung

Röntgen

Der Auftraggeber kann entweder explizit ein Röntgen des Pferdes beauftragen oder es kommt im Rahmen der klinischen Ankaufsuntersuchung zu Befunden, die ein Röntgen erforderlich machen. Essentiell ist hierbei die Auswertung der Röntgenbilder. Die Bundesärztekammer hat hierfür einen Röntgenleitfaden 2007 herausgegeben, welcher von allen Tierärzten beachtet werden muss. Der Röntgenleitfaden enthält 286 typische Befunde und teilt diese in 4 Röntgenklassen ein.

Röntgenklassen gem. Röntgenleitfaden 2007

RöntgenklasseBedeutungBewertung
Klasse IRöntgenologisch ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden.Idealzustand
Klasse IIBefunde, die gering vom Idealzustand abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von unter 3% geschätzt wird.Normzustand
Klasse IIIBefunde, die von der Norm abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von 5 -20% geschätzt wird.Akzeptanzzustand
Klasse IVBefunde, die erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wahrscheinlich (über 50%) sind.Risikozustand

Zwischenstufen bei den Röntgenklassen sind möglich

Ab und zu verwendet man in der Praxis auch Zwischenstufen (I-II, II-III, III-IV). Eine solche Zwischenstufe soll anzeigen, dass verschiedene Untersucher aufgrund der Deutlichkeit der Befunde oder der eigenen Erfahrung möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Befunde der Klasse II können, alle Befunde der Klassen II-III, III, III-IV und IV müssen vom Tierarzt detailliert beschrieben werden.

Anhand der Zwischenklassen ist bereits erkennbar, dass bei der Ankaufsuntersuchung ein gewisser Spielraum für die Bewertung durch den Tierarzt gegeben ist. Dies führt regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten. Unstrittig sind dabei meist Fälle, bei denen der Tierarzt eindeutig einen Befund übersehen hat. Weit häufiger in der Praxis sind jedoch Streitfälle, bei denen es um die Einordnung des Befundes in die Röntgenklassen geht.

Wie teuer ist eine Ankaufsuntersuchung?

Eine kleine Ankaufsuntersuchung kostet zwischen 100 und 250 Euro.

Eine Ankaufsuntersuchung mit Zusatzleistungen, wie z.B. Röntgen, kostet meist zwischen 500 bis 1500 Euro.

Wer zahlt die Kosten der Ankaufsuntersuchung?

Grundsätzlich hat derjenige, der den Tierarzt für die AKU beauftragt, auch die Kosten der Untersuchung zu tragen. Verhandeln und vereinbaren Sie vor der Beauftragung des Tierarztes, wer (Käufer oder Verkäufer) die Kosten der AKU zu zahlen hat. Neben einer Kostenteilung der Parteien können Sie die Kostenlast beispielsweise auch von einem bestimmten Ergebnis der AKU (z.B. mindestens Röntgenklasse II) abhängig machen. Wesentlich ist, dass Sie die Kostenlast vor der Beauftragung schriftlich fixieren und damit mögliche Streitigkeiten vermeiden.

In größeren Verkaufsställen liegt für ein Verkaufspferd regelmäßig bereits ein Untersuchungsbericht einer AKU vor. Hier sollte genau geprüft werden, wann die Untersuchung vorgenommen worden ist. Dies deshalb, da der Untersuchungsbericht einer AKU immer nur den Status Quo zum jeweiligen Begutachtungszeitpunkt festhält. Sofern die AKU bereits mehrere Monate zurückliegt, sollten Sie erwägen, eine ergänzende Untersuchung zu beauftragen.

Wann ist eine Ankaufsuntersuchung sinnvoll?

Aus rechtlicher Sicht ist eine AKU immer sinnvoll. Mit dem Untersuchungsbericht einer AKU können Sie den Gesundheitszustand des Pferdes zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich fixieren und anschließend als Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag aufnehmen können (und sollten).

Bei einem Pferdekaufvertrag unter Verbrauchern wird die Gewährleistung regelmäßig vollständig ausgeschlossen. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht „die Katze im Sack“ kaufen. Klären Sie vor Kaufvertragsschluss durch die Beauftragung eines Tierarztes ab, dass Sie bekommen, was Sie auch denken zu bekommen.