Der Kaufvertrag

Was ist bei einem Pferdekaufvertrag zu beachten?

Ein Pferdekaufvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, durch welchen auf beiden Seiten – Käufer- und Verkäuferseite – Rechte und Pflichten entstehen. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe und Übereignung des vereinbarten Pferdes. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug zur Kaufpreiszahlung. Wesentlich ist daher in den Vertragsverhandlungen die sogenannten „essentialia negotii“, also die wesentlichen Vertragsparameter, genau zu definieren. Diese werden dann zur Vertragsgrundlage des Pferdekaufs.

Was sind die wesentlichen Vertragsparameter eines Pferdekaufvertrages?

1. Vertragspartner

Zunächst wird in einem Kaufvertrag festgelegt, wer genau die beiden Vertragsparteien sind, d.h. hier werden Verkäufer und Käufer namentlich benannt.

Privater oder gewerblicher Kaufvertrag?

Beim Pferdekauf ist außerdem zu unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Kaufvertrag handelt.

  • Privat an privat: hier sind beide Vertragsparteien Privatpersonen.
  • Gewerblich an privat: hier ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer eine Privatperson (umgekehrt ist natürlich ebenso möglich).

Warum ist es nun wichtig, zwischen einem privaten und einem gewerblichen Kauf zu unterscheiden? Diese Unterscheidung ist essenziell. Bei einem Kaufvertrag unter Privatpersonen ist es möglich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (also die Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit) auszuschließen. Man spricht hier vom sogenannten Gewährleistungsausschluss. Bei einem gewerblichen Kaufvertrag ist dies nicht möglich. Ein gewerblicher Verkäufer muss sich an die im Gesetz vorgesehen Gewährleistungsansprüche halten und kann diese auch vertraglich nicht ausschließen.

Bei einem gewerblichen Verkäufer sind außerdem die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, §§ 474 ff. BGB, anwendbar. Diese sehen eine Beweislastumkehr zu Lasten des gewerblichen Verkäufers vor. Erwirbt eine Privatperson von einem gewerblichen Pferdeverkäufer ein Pferd und weist dieses innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe einen Mangel auf, so wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes an den Käufer vorgelegen hat. Der Käufer muss dafür keinen Beweis erbringen. Der Verkäufer kann jedoch versuchen, das Gegenteil zu beweisen (sog. Beweislastumkehr).

2. Kaufgegenstand

Als nächstes ist der Gegenstand des Kaufvertrages festzulegen, also das zu erwerbende Pferd. Das Pferd sollte im Kaufvertrag genau definiert werden. Dafür verwenden Sie am Besten folgende Angaben:

  • Name
  • 15-stellige Lebensnummer
  • Geschlecht
  • Abstammung
  • Abzeichen

3. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Schließlich vereinbaren die Vertragsparteien einen Kaufpreis sowie die Zahlungsbedingungen. Hierbei haben Sie einige Gestaltungsmöglichkeiten:

Wann und wie soll der Kaufpreis fällig sein?

Vereinbaren Sie, zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis zahlen muss (z.B. bei Vertragsabschluss, bei Übergabe, o.ä.). Klären Sie auch, in welcher Form der Kaufpreis zu zahlen ist, also z.B. in bar oder per Überweisung (dann unbedingt die Bankverbindung des Verkäufers im Kaufvertrag mit aufnehmen).

Soll eine Anzahlung fällig sein?

Insbesondere bei größeren Kaufbeträgen kann es sinnvoll sein, dass der Verkäufer vom Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis verlangt.

Ist Ratenzahlung möglich?

In der Praxis zahlt der Käufer den den Kaufpreis häufig in voller Höhe in einem Betrag. Alternativ können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, so dass der Käufpreis über einen bestimmten Zeitraum in mehreren Beträgen an den Verkäufer bezahlt wird. Da der Verkäufer in der Regel die Bezahlung als ganzen Betrag bevorzugt, erhebt er möglicherweise einen Aufschlag für die Ratenzahlung.

4. Eigentumsübergang und Gefahrübergang

Im Vertrag sollte ferner definiert werden, wann das Eigentum an dem Pferd und die Gefahr der zufälligen Verschlechterung (z.B. Verletzung) oder des Unterganges (Versterben des Tieres) von dem Verkäufer auf den Käufer übergehen soll.

Der Verkäufer hat regelmäßig ein Interesse daran, sich das Eigentum an dem Pferd bis zur Vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten, gleichzeitig den Gefahrübergang so früh wie möglich (bspw. mit Unterzeichnung des Kaufvertrages durch beide Parteien) zu datieren. Wird das Pferd allerdings erst einige Zeit nach dem Kaufvertragsabschluss übergeben, so birgt dies für den Käufer das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs, wenngleich er sich noch nicht im Besitz des Tieres befindet. Berücksichtigt werden sollte hier, wo und wie das Pferd übergeben wird. Ziel sollte es sein, eine für beide Seiten ausgewogene vertragliche Regelung zu vereinbaren.

5. Weitere Vereinbarungen

Daneben sollten mindestens auch Gewährleistungsrechte/ Gewährleistungsausschlüsse und Beschaffenheitsvereinbarungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Ist vorausgesetzt, dass das Pferd z.B. angeritten ist oder einen bestimmten Ausbildungsstand erreicht hat (geländesicher, schmiede- und verladefromm), bereits erfolgreich auf Turnier vorgestellt worden ist, sich zur Zucht eignet oder aber ein bestimmten Gesundheitszustand aufweist, dann sollten Sie diese Parameter unbedingt vertraglich vereinbaren!

Schriftformklausel

Am Ende eines Pferdekaufvertrages finden Sie häufig eine sogenannte Schriftformklausel. Diese wichtige Regelung bewirkt, dass die Vertragsparteien zwar alles Mögliche mündlich besprechen können. Es gilt jedoch nur das, was schriftlich im Kaufvertrag vereinbart ist. Sie sollten daher zur Vermeidung von Unklarheiten und späteren Streitpunkten auf eine solche Schriftformklausel in Ihrem Vertrag achten.

Überlassen Sie hier nichts dem Zufall! Im Internet gibt es zum Pferdekaufvertrag bereits zahlreiche Vertragsmuster und Tipps, was bei einem Pferdekaufvertrag beachtet werden sollte. Gefährliches Halbwissen kann Sie auf dünnes Eis führen und im Nachhinein teuer zu stehen kommen.

6. Urkunden

Achten Sie dringend darauf, dass bereits im Kaufvertrag die Übergabe der dem Pferd zugehörigen Dokumente (z.B. Eigentumsurkunde, Pferdepass, ggf. Zuchtbescheinigung) schriftlich geregelt wird.

Praxistipp: Vertagen Sie die Übergabe dieser wichtigen Dokumente nicht auf einen späteren, ungewissen Zeitpunkt. Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche dem Pferd zugehörigen Urkunden erhalten.

Welche Form muss ein Pferdekaufvertrag haben?

Das Gesetz sieht für den Pferdekaufvertrag kein Schriftformerfordernis vor. Ebenso wirksam wie ein schriftlicher Vertrag ist daher auch ein mündlicher Vertrag oder der altbekannte „Handschlag“. In der Schnelligkeit des gesprochen Wortes liegt jedoch regelmäßig das Risiko: Fühlt sich die andere Vertragspartei auch an die Vereinbarung gebunden? Wie belastbar ist die mündliche Vereinbarung? Was ist, wenn sich die andere Vertragspartei plötzlich nicht mehr an die mündliche Vereinbarung „erinnern“ kann? Haben Sie Zeugen, die den Inhalt des mündlichen Kaufvertrages bestätigen können?

Wie läuft der Pferdekauf grundsätzlich ab?

Der genaue Ablauf eines Pferdekaufs ist immer abhängig vom Einzellfall. Grundsätzlich kommt es zunächst zu einer Besichtigung, je nach Alter und Ausbildungsstand des Pferdes auch zum Probereiten. Wie oft probegeritten werde sollte, ist eine rein subjektive Entscheidung. Manch einer weiß bereits nach dem ersten Mal, dass es das passende Pferd ist, ein anderer benötigt dafür 3-4 Proberitte. Manche Verkaufsställe oder Verkäufer geben auch die Möglichkeit einer Probezeit. Höre Sie hier auf Ihr Gefühl und erörtern Sie die Möglichkeiten mit dem Verkäufer.

Nach dem Probereiten empfehlen wir dringend die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung (AKU). Auch wenn das Pferd beim Probereiten gut und  auch nach der Beugeprobe „klar“ läuft und auch sonst keine gesundheitlichen Auffälligkeiten zeigt, lassen Sie den Gesundheitszustand des Pferdes durch einen Tierarzt überprüfen. Dokumentieren Sie die Ergebnisse der Untersuchung schriftlich und machen Sie diese AKU dann zur „Beschaffenheitsgrundlage“ Ihres Pferdekaufvertrages. Nur so können Sie sicher sein, nicht die „Katze im Sack“ zu kaufen.

Welche Dokumente brauche ich beim Pferdekauf?

Neben dem von beiden Seiten unterzeichneten Pferdekaufvertrag sollten Sie darauf achten, dass mit der Übergabe des Pferdes auch die Übergabe der dem Pferd zugehörigen Papiere (u.a. Eigentumsurkunde und Equidenpass, ggfls. Zuchtbescheinigung oder Deckschein) erfolgt.

Was ist nach dem Pferdekauf zu tun?

Nach dem Pferdekauf muss der neue Käufer den Eigentumswechsel bei der FN anzeigen. Diese trägt dann den Käufer als neuen Eigentümer im Pferdepass ein. Es handelt sich dabei um eine Vorschrift nach der EU-Durchführungsverordnung 2015/262. Der Pferdepass ist gemeinsam mit dem auszufüllenden Formular der FN zur Umtragung zuzuschicken.

Welche Ansprechpartner sollten Sie beim Pferdekauf zu Rate ziehen?

Ein Pferdekauf ist eine zukunftsprägende Entscheidung. Scheuen Sie daher nicht Personen mit Fachkenntnissen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung mit fachkundigem Rat zur Seite stehen können, einzubinden.

Je nachdem, welche Eignung das Pferd mitbringen soll, sollten Sie erfahrene Züchter, Ihren Trainer/ Reitlehrer, einen Tierarzt für die Ankaufsuntersuchung und einen Anwalt für die Vertragsabsicherung konsultieren. Hierdurch werden Sie nicht nur viel Zeit, Mühe und Nerven sondern vor allem auch viel Geld sparen.