Haftung beim Verladen eines Pferdes

Verletzung beim Verladen

Nicht immer verläuft das Verladen eines Pferdes problemlos. So sind die beteiligten Personen häufig einem Verletzungsrisiko ausgesetzt. Im folgenden Fall ging es um die Klärung eines Haftungsanspruches einer Frau, die beim Aufladen eines Pferdes verletzt wurde.

Die Klägerin durfte das betroffene Pferd gelegentlich reiten und wollte in einiger Entfernung vom Hof, in dem das Pferd untergebracht war, einen Ausritt machen. Hierfür wollte sie das Pferd in einen Anhänger verladen. Jedoch bockte das Pferd und weigerte sich in den Anhänger zu gehen. Das Verladen erforderte anschließend erhebliche Mühe und Zeit, bis es erfolgreich war. Beim erneuten Verladen hielt sich die Klägerin hinter dem Pferd auf und wurde erheblich verletzt, als dieses auskeilte. Nach eigenen Angaben war die Klägerin im Umgang mit Pferden erfahren.

Nun wollte die Klägerin Schadensersatz vom Halter des Pferdes für die erlittenen Verletzungen bekommen. Grundsätzlich kann der Pferdehalter für die von dem Pferd zugefügten Verletzungen gem. § 833 Satz 1 BGB haftbar gemacht werden. Dies bejahte auch das OLG Düsseldorf in diesem Fall grundsätzlich.

Geschädigte trägt Mitschuld

Jedoch wies das Gericht in diesem Fall den Schadensersatzanspruch der Klägerin vollständig zurück. Diese hatte nach Ansicht des Gerichts ein so erhebliches Mitverschulden an dem entstandenen Schaden, dass die Haftung des beklagten Tierhalters dahinter vollständig zurücktrat.

In dem konkreten Fall wurde von dem Gericht berücksichtigt, dass die Klägerin selbst Reiterin war und über mehr als acht Jahre Reiterfahrung verfügte. Zugleich hatte sie sich als geübte und erfahrene Reiterin bezeichnet. Das Gericht nahm daher an, dass die Klägerin durch ihr Verhalten die erforderliche Sorgfalt im eigenen Interesse soweit außer Acht gelassen hatte, dass die Haftung des Tierhalters hier vollumfänglich zurücktreten müsse.

Verletzung der Sorgfalt führt zu Verlust des Schadensersatzanspruches

Sie hätte wissen müssen, dass Sie sich während des Verladens in einem Bereich mit aufgehalten hatte, in dem sie durch eine spontane Reaktion des Pferdes durch dessen Hinterläufe getroffen werden konnte. Auch hatte der erste Verladeversuch bereits gezeigt, dass bei diesem Pferd mit großer Vorsicht und Sorgfalt umzugehen ist. Wenn sich also die Klägerin trotz dieser Warnsignale beim zweiten Verladeversuch im Gefahrenbereich hinter dem Pferd aufhielt, so habe sie die Sorgfalt zur Sicherung des eigenen Interesses verletzt.

Im Ergebnis trat die Haftung des beklagten Tierhalters in vollem Umfang zurück und die Schadensersatzansprüche der Klägerin wurden zurückgewiesen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93).

Tipps zum richtigen Verladen

Folgende Tipps machen das Verladen einfacher und helfen Verletzungen für Mensch und Pferd zu verhindern:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Pferd sich grundsätzlich führen lässt. Beim Verladen sollte Ihr Pferd zudem ruhig und ausgeglichen sein.
  • Achten Sie auf die richtige Schutzausrüstung bei Pferd und Halter. Der Reiter sollte festes Schuhwerk sowie Handschuhe tragen (evtl. sogar den Reithelm). Das Pferd sollte mindestens Schutzgamaschen und Hufglocken tragen. Bei geübten Pferden verwenden Sie Transportgamaschen.
  • Der Hänger sollte auf sicherem und nicht abschüssigem Untergrund stehen. Achten Sie darauf, dass die Verladeklappe eben auf dem Boden aufliegt und nicht wackelt.
  • Schieben Sie die Hebel der Hängerklappe immer komplett unter diese, um ein Verletzungsrisiko für das Pferd zu vermeiden.
  • Wenn Sie nur ein Pferd verladen, so können Sie die Mittelwand ausklinken und so dem Pferd den Einstieg erleichtern. Das Pferd wird in diesem Fall typischerweise links verladen, da in Deutschland die Straßen oft nach rechts leicht abschüssig sind.
  • Führen Sie ihr Pferd selbstbewusst in den Hänger und zeigen Sie keine Angst oder Zögern.
  • Bringen Sie anschließend die Trennwand wieder in die ursprüngliche Position und haken Sie hinteren Stangen ein. Sichern Sie diese mit den dafür vorgesehenden Haken, damit die Stangen nicht durch das Pferd hochgedrückt und dadurch ausgeklinkt werden können.
  • Binden Sie das Pferd im Hänger mit einem Strick an. Wählen Sie dabei eine passende Stricklänge, so dass ihr Pferd sich genügend bewegen und das Heunetz erreichen kann.
  • Sowohl beim Aufladen, als auch beim Abladen erleichtert ein Helfer die Arbeit.