Haftung bei Unfall auf dem Abreiteplatz

Besondere Gefahrensituation auf dem Abreiteplatz

Geprägt von dem Willen sich und das Pferd optimal auf die Prüfung vorzubereiten, geht es auf den Turnierabreiteplätzen oftmals hektisch zu. Die hohe Anzahl an Nennungen zu den einzelnen Prüfungen führt regelmäßig zu einem stark frequentierten Abreiteplatz. Verbunden mit der Aufregung und Hektik der Teilnehmer in der Vorbereitungszeit führt dies nicht selten zu gefährlichen Situationen. Sicherheitsabstände werden nicht eingehalten. Aufgrund der Enge reagieren manche Pferde schreckhaft oder gar panisch. Dies kann verheerende Folgen haben.

So auch in einem Fall dem das OLG Koblenz am 07.01.2016 zur Entscheidung vorlag. Auf einem Springabreiteplatz ritt die Beklagte ihr Pferd im Schritt auf dem ersten Hufschlag. Die Klägerin überholte die Beklagte im Galopp auf dem dritten Hufschlag. Das Pferd der Beklagten erschrak, schlug im Überholungsmoment zur Seite nach der vorbereitenden Reiterin aus und traf diese an der rechten Hand, am rechten Oberarm und am rechten Unterarm. Die Klägerin erlitt hierbei erhebliche Verletzungen und musste operiert werden. Die Klägerin verlangte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Klägerin trägt Mitverschulden wegen Überholen im Galopp

Das OLG Koblenz stellte fest, dass sich nicht nur die Tiergefahr des Pferdes der Beklagten, sondern auch die Tiergefahr des Pferdes der Klägerin realisiert habe. Im Ergebnis führe dies zu einer Schadensteilung (50% zu 50%). Die Klägerin musste sich also die Tiergefahr des eigenen Pferdes im Rahmen des Mitverschuldens, § 254 BGB, anrechnen lassen. Dies deshalb, da die Klägerin durch das Überholen im Galopp eine nicht unwesentliche Gefährdungsursache gesetzt habe. Selbst wenn die Beklagte durch das Reiten im Schritt auf dem ersten Hufschlag von den Gepflogenheiten im Reitsport abgewichen ist, wäre die Klägerin zu einer besonderen Vorsicht und einem „unfallverhindernden Abstand beim Vorbeigalloppieren“ gehalten gewesen.

Dies zeigt, dass bei der Beteiligung von zwei Pferden an einem Unfallereignis eine Kürzung von Schadensersatzansprüchen gegeben sein kann, wenn sich die Tiergefahr beider Pferde realisiert hat.

Besondere Vorsicht auf dem Abreiteplatz

Auf einem stark frequentierten Abreiteplatz ist besondere Vorsicht geboten. Zur Vorbereitung auf die Prüfung sollte ausreichend Abreitezeit eingeplant werden, um Stress und Hektik zu vermeiden. Sicherheitsabstände sind dringend einzuhalten.

Richtiges Verhalten auf dem Arbeiteplatz

Auf dem Abreiteplatz dürfen sich in der Regel nur 10 bis 15 Reiter gleichzeitig aufhalten. Üblicherweise sind das die Reiter, die als nächstes starten. Regelmäßig geht es auf dem Vorbereitungsplatz unruhig zu. Dabei ist gegenseitige Rücksichtnahme Grundvoraussetzung für eine optimale Vorbereitung für die bevorstehende Prüfung.

  • Sollte der Abreiteplatz sehr voll sein, kann es empfehlenswert sein das Pferd zuvor bereits an einem anderen Ort etwas Schritt zu führen oder zu reiten.

  • Der Reiter sollte Ruhe und Übersicht auf dem Abreiteplatz bewahren.

  • Die Bahnregeln sollten auch auf dem Abreiteplatz unbedingt eingehalten werden!

  • Das Springen bzw. Abreiten mit vielen anderen Pferden gleichzeitig sollte man bereits zu Hause mit dem eigenen Pferd geübt haben. So minimiert man ebenfalls den Stress für das eigene Pferd auf dem Turnier.

  • Auch der Reiter selbst sollte entspannt und ausgeglichen sein. Im Idealfall unterstützt ein Helfer und verfolgt beispielsweise den Fortschritt des Starterfeldes.