Haftung bei Hengsmanieren
Was sind Hengstmanieren?
Der Begriff Hengstmanieren bezeichnet das typische Verhalten von Hengsten. Zum einen ist damit ein Dominanzverhalten gemeint. Viele Hengste bauen Spannungen auf, wenn sie mit anderen Pferden zusammen sind. Dafür muss nicht einmal eine rossige Stute anwesend sein. Der Hengst versucht sich Respekt zu verschaffen und eine eindeutige Klärung der Rangordnung zu erreichen.
Regelmäßig sorgen Hengstmanieren im Reitstall und auf der Koppel für Unruhe. Auf Turnieren kann derartiges Hengstverhalten zudem gefährlich für andere Teilnehmer und ihre Pferde werden. Um die Hengstmanieren „abzustellen“ bzw. erst gar nicht aufkommen zu lassen, werden viele Hengste kastriert. Jedoch kann in einigen Fällen auch ein Wallach noch Hengstmanieren zeigen.
Haftungsfall bei Hengstmanieren
Wenn ein Hengst (oder auch ein Wallach) gegenüber einer Stute sogenannte Hengstmanieren zeigt, kann es vorkommen, dass er diese z.B. durch Huftritte oder anderweitig verletzt. Das OLG Düsseldorf entschied in einem solchen Fall, dass dieses Verhalten nicht allein auf die Unberechenbarkeit des Hengstes zurück zu führen sei. Vielmehr sei es in gleichem Maße eine Reaktion auf die die Wirkung, welche die Stute aufgrund ihrer tierischen Eigenart auf den Hengst ausübt.
Im Ergebnis seien die beidseitigen Verursachungsanteile gleich hoch zu bewerten. Somit hatte der Halter des Hengstes dem Halter der Stute nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen (OLG Düsseldorf Urteil vom 25.08.1993, 22 U 92/92, NJW 1994, 92).