Die falsche Größe als Sachmangel beim Pferdekauf

Wann handelt es sich bei der falschen Größe auch um einen Mangel?

Ein Mangel des Pferdes liegt vor, wenn dessen tatsächliche Größe wesentlich von der vertraglich vereinbarten Größe abweicht. Wird eine „Circa-Angabe“ (im gegenständlichen Fall „ca. 1.64,“) vereinbart, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob eine wesentliche Abweichung vorliegt. Dabei kann eine Abweichung von zwei Zentimetern in der Regel noch als hinnehmbar angesehen werden (OLG Hamm, Urteil vom 18.11.1999, 2 U 37/99).

Ein Mangel kann aber auch dann vorliegen, wenn das gekaufte Pferd aufgrund unerwarteter, zu frühzeitiger Trächtigkeit (im gegenständlichen Fall im Alter von 15 Monaten) und in Folge der vorzeitigen Beendigung des Körperwachstums nicht das vom Käufer erwartete Endstockmaß erreicht (AG Schwedt/ Oder, Urteil vom 18.04.2007, 3 C 177/05).

Wie wird die tatsächliche Größe eines Pferdes gemessen?

Die Größe eines Pferdes wird allgemein anhand des Stockmaßes ermittelt. Als Stockmaß bezeichnet man die Größe eines Pferdes, die an der höchsten Stelle des Widerrists gemessen wird.