Die Eigentumsurkunde

Was ist die Eigentumsurkunde und wozu dient sie?

Die Eigentumsurkunde wird vom Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist. In der Eigentumsurkunde sind folgende Informationen festgehalten:

  • Name des Pferdes
  • Geschlecht des Pferdes
  • Rasse
  • Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters
  • Fellfarbe
  • Geburtsdatum des Pferdes
  • Lebensnummer
  • Mikrochipnummer (sofern vorhanden)
  • Zuchtbrand (sofern vorhanden)
  • Abstammungsbaum mit vier Generationen der Vorfahren
  • Ausstellungsort und -Datum des Dokumentes
  • Unterschrift und Stempel des zuständigen Zuchtverbandes

Beispiel einer Eigentumsurkunde für Pferde

Beispiel einer Eigentumsurkunde beim Pferd

Wer hat Anspruch auf die Eigentumsurkunde?

Die Eigentumsurkunde steht grundsätzlich demjenigen zu, der das Eigentum an dem jeweiligen Pferd erworben hat. Da sie zusammen mit dem Equidenpass ausgestellt wird, gehören die beiden Dokumente vergleichbar einem Fahrzeugschein und einem Fahrzeugbrief zusammen.

Anders, als man vom Namen her vermuten könnte, stellt die Eigentumsurkunde jedoch keinen verbrieften Eigentumsnachweis dar. Der Besitz der Eigentumsurkunde wird lediglich als Indiz dafür gesehen, dass der Besitzer der Eigentumsurkunde auch Eigentümer des zugehörigen Pferdes ist. Maßgeblich ist jedoch ergänzend, wer tatsächlich im Eigentum des Pferdes ist. Denn nach § 1006 BGB gilt nur die Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist.

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass ein Pferd an einen neuen Eigentümer verkauft wird. Der Verkäufer hat jedoch unter Umständen immer noch die Eigentumsurkunde. Kann der Käufer jedoch aufgrund des gültigen Kaufvertrages nachweisen, dass er nun rechtmäßiger Eigentümer des Pferdes ist, muss ihm die Eigentumsurkunde übergeben werden.

Was tun, wenn ich die Eigentumsurkunde verloren habe?

Wenn Sie den Verlust der Eigentumsurkunde feststellen, sollten Sie unverzüglich den Verband informieren, der die Eigentumsurkunde ausgestellt hatte. Dort können Sie auch die Ausfertigung einer Zweitschrift beantragen. Die Verbände halten hierfür in der Regel vorgefertigte Antragsformulare bereit.

Auf dem Antragsformular sind regelmäßig neben der Lebensnummer, dem Geburtsdatum, den Abzeichen und der Abstammung (Vater und Mutter des Pferdes) anzugeben, sowie wer letzter Besitzer des Pferdepasses war.

Beachten Sie, dass der Antrag in der Regel einer notariellen Beglaubigung bedarf und für die Ausfertigung der Zweitschrift Kosten entstehen.